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Nachträgliche Verzollung

Wenn Sie mit einem Fahrzeug ins Ausland gefahren sind, ohne es beim Zoll im Exportland zur Ausfuhr anzumelden, und ohne es im Importland zum Import anzumelden, können Sie dies unter umständen auch noch im Nachhinein machen. Dafür ist es nötig beim Zoll einen Antrag für eine nachträgliche Ausfuhr sowie einen Antrag für eine nachträgliche Einfuhr in das Bestimmungsland zu machen. Gerne übernehmen wir diesen Antrag für Sie.

Bedingungen für eine nachträgliche Verzollung

  1. Die Ausfuhr/Einfuhr darf nicht länger als 60 Tage zurückliegen.
     

  2. Sie können beweisen dass sich das Fahrzeug im Land wo es importiert werden soll befindet. Dazu wird zum Beispiel eine Standortbestätigung von der Polizei oder vom Zollamt des entsprechenden Landes akzeptiert.

Wann braucht es bei einem Fahrzeug eine nachträgliche Verzollung?

Bei Fahrzeugen sind nachträgliche Verzollungen oft dann notwendig, wenn diese durch eine Planänderung, durch eine Panne, durch den unvorhergesehenen Verkauf oder wegen einem Unfall nicht mehr ins Abgangsland zurückgebracht werden kann.

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