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078 761 63 54 | Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00 - 11.00 / 14.00 - 17.00 Uhr | Sa-So geschlossen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie um ein Fahrzeug, das Sie aus einem Nicht-EU Land importieren, in Deutschland zuzulassen. Das Dokument wird nach der ordnungsgemässen Einfuhr nach Deutschland und nach der Zahlung der Mehrwertsteuern und Zollabgaben vom deutschen Zoll gestempelt. Sie können das Formular selbst ausfüllen, oder Sie können dies uns überlassen.
Woher bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Sie können das Formular (0060) auf der Webseite des deutschen Zolls herunterladen. Wenn Sie die Verzollung Ihres Fahrzeugs uns überlassen, übernehmen wir für Sie alle Formalitäten, also auch das Ausfüllen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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